Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie komplett von der Krankenkasse übernommen.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Sind Sie privat versichert, werde ich Ihnen das Honorar für die ambulante Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung stellen. Die Kosten werden von Ihrer privaten Krankenkasse und ggf. Beihilfe nach Einreichung der Rechnung vollständig oder teilweise erstattet. Es ist sinnvoll, bereits vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenversicherung und ggf. Beihilfe zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.
Die Kosten für eine oder mehrere Probesitzungen werden in der Regel auch ohne eine vorherige Genehmigung erstattet.
Selbstzahler
Auch wenn keine psychische Erkrankung oder Indikation für eine Richtlinien-Psychotherapie vorliegt, können psychotherapeutische Leistungen bei der Bewältigung von zahlreichen Schwierigkeiten und Problemen behilflich sein. Die Kosten werden aber in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Psychotherapeutische Leistungen können in diesem Fall nur als Selbstzahler-Leistungen erbracht werden. Selbstzahler-Leistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten erbracht.